Die Unterschiede zwischen den Kulturen sind oft überraschend und auch innerhalb Europas manchmal erstaunlich - das ist jedenfalls die berufliche Erfahrung unseres Obermeisters Dr. Christoph Mährlein, der als Rechtsanwalt immer mal wieder ausländische Mandanten berät. Mit den Unterschieden der Rechtsordnungen beschäftigt sich die Rechtsvergleichung, eine Disziplin innerhalb der Rechtswissenschaft. Da hat Deutschland nach germanischer Sitte den Grundsatz "ein Mann - ein Wort" umgesetzt und erlaubt trotz der Beweisprobleme in vielen Bereichen mündliche Verträge. Für viele auswärts Sozialisierte ungewohnt, denn sie kennen etwa Formen der Vertragsbestätigung durch ein "Reugeld" (Arrha), das uns fremd ist.